Vorsorge

Den eigenen Abschied rechtzeitig regeln.

Eigene Wünsche festhalten, Angehörige entlasten und die spätere Bestattung persönlich mit Bestattungen Schäfer besprechen.

Was kann festgelegt werden?

In einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Wünsche schriftlich festhalten – von der Bestattungsart über den Beisetzungsort bis zur Gestaltung der Trauerfeier.

  • Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung
  • Friedhof, Grabart oder Bestattungswald
  • Sarg oder Urne
  • Musik, Blumenschmuck und Trauerfeier
  • Traueranzeige, Trauerkarten und Danksagung
  • Personen, die informiert werden sollen
  • Finanzielle Absicherung der vereinbarten Leistungen

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit, Ihre Vorstellungen zu besprechen. Die Vorsorge kann später angepasst werden, wenn sich Wünsche oder Lebensumstände ändern.

Verbandliche Anbindung

DIB – Deutsches Institut für Bestattungskultur

Bestattungen Schäfer ist über den Landesinnungsverband Tischler Hessen/Rheinland-Pfalz dem DIB angeschlossen. Das DIB – Deutsches Institut für Bestattungskultur – bietet eine treuhänderisch abgesicherte Bestattungsvorsorge. Im persönlichen Gespräch können Wünsche zur Bestattung festgehalten und die dafür vorgesehenen Kosten finanziell abgesichert werden.

DIB-Flyer zur Bestattungsvorsorge

Der Flyer erläutert die Grundsätze der DIB-Bestattungsvorsorge sowie den Ablauf eines persönlichen Treuhandvertrags.

Flyer als PDF öffnen
Hinweis: Eine Bestattungsverfügung hält persönliche Wünsche fest. Ein Vorsorgevertrag kann zusätzlich die konkrete Durchführung und Finanzierung regeln. Welche Form zu Ihnen passt, klären wir im persönlichen Gespräch.
Anrufen: 06344 / 9467-0